Wie jedes Jahr in den Sommermonaten registriert die Integrierte Leitstelle  Mittelfranken Süd auch heuer wieder eine vermehrte Anzahl von Notrufteilnehmern, die sich durch ein Wespen-, Bienen- oder Hornissennest in ihrer unmittelbaren Umgebung bedroht fühlen.

 

Zunächst sei vorweg gesagt, sämtliche, in Deutschland heimische, Wespen - und Bienenarten sind vollkommen friedfertig und stechen nur, wenn sie bedrängt werden und sich dadurch gefühlt, in höchster Lebensgefahr befinden.

 

Viele Notrufteilnehmer sind der Meinung die örtliche Feuerwehr wäre für die Entfernung von Wespen-, Bienen- oder Hornissennestern zuständig. Tatsächlich jedoch darf die Feuerwehr nur in den aller wenigsten Fällen tätig werden. Betroffene Personen können sich zwar bei der Integrierten Leitstelle Rat holen, müssen aber meistens an gewerbliche Kammerjäger, Insektenvernichter oder Imker weiterverwiesen werden (diese finden Sie in den gelben Seiten, bei der Auskunft oder durch eine Internetrecherche). Der Grund hierfür ist, dass die kommunalen Einsatzkräfte der Feuerwehr nicht in Konkurrenz zu den gewerblichen Schädlingsbekämpfern treten dürfen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Gefahr im Verzug, wird die Feuerwehr tätig. Dazu gehören beispielsweise Nester in städtischen Gebäuden, wie Kindergärten oder Schulen und auf Spielplätzen. Im privaten Bereich, kann die Feuerwehr nach strenger Abwägung eventuell auch bei Allergikern und in Wohnräumen von Kleinkindern tätig werden.

 

Bienen und Hornissen sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Daher ist das Fangen und Verletzen der Tiere oder gar das Zerstören ihrer Nester verboten und zieht empfindliche Geldbußen nach sich. In der Regel reicht es aus, einen gewissen Abstand (3-4Meter) zum Nest zu halten, um die Tiere nicht zu reizen. Sollte es dennoch zum Stich kommen, ist es nicht weiter gefährlich und der Stich selbst schmerzt in der Regel nur ein wenig. Linderung verschafft dann die Kühlung der Stichstelle mittels Eis oder Kühlpack.

 

Ausgenommen hiervon, sind Personen die allergisch auf bestimmte Bestandteile des Insektengifts reagieren. Sie müssen schnellstmöglich medizinisch versorgt werden, da in sehr seltenen Fällen ein Allergischer-Schock verbunden mit Blutdruckabfall, Bewusstlosigkeit und/oder Zuschwellen der Atemwege die Folge sein kann. Wenden Sie sich in solchen Fällen umgehend an den Notruf unter der Telefonnummer 112.