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Allgemeine Hinweise zur Anmeldung von Feuern

Wir nehmen Ihre Mitteilung entgegen, um bei entsprechenden Feuer-/Rauchsichtungen, Kontakt mit der verantwortlichen Person vor Ort aufnehmen zu können.

 

Sollte uns bei eingehender Feuermeldung / Rauchentwicklung keine Anmeldung vorliegen oder die verantwortliche Person vor Ort nicht erreichbar sein oder die Meldung nicht eindeutig dem Ort zu zuordnen sein, sind wir verpflichtet, die örtliche Feuerwehr zu alarmieren.