Anmeldung von Feuern / Ausbrennen von Kaminanlagen

 

Meldungen zu Nutz- und Brauchtumsfeuer können wir derzeit nicht entgegen nehmen.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

Wir können in der Regel nicht eindeutig verifizieren, ob sich eine Rauchentwicklung mit einem gemeldeten Nutz- / Brauchtumsfeuer deckt, müssen aber den gesetzlichen Vorgaben Genüge leisten und auf eine Rauch- oder Feuermeldung mit einer Alarmierung reagieren.
Wir befinden uns mit den Landkreisen im Gespräch über eine rechtlich klare Lösung.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

 

 

Für Kaminkehrer:

 

Das Ausbrennen von Kaminanlagen können sie über unser Online-Formular bei der ILS anmelden.

Hier geht es zum Formular