Vergabe von Rettungsdienstleistungen
Ausschlaggebend für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen in den Ländern sind die unterschiedlichen Modelle, nach welchen diese Aufgabe in den Ländern durchgeführt wird. In Bayern erfolgt die Übertragung des Rettungsdienstes nach dem sog. Konzessionsmodell. Dabei wird als Gegenleistung das Recht zur Nutzung der Dienstleistung vereinbart. Die Entgeltzahlung erfolgt bei diesem Modell nicht durch den öffentlichen Auftraggeber, sondern durch die Krankenkassen. Die Verträge werden für eine bestimmte Laufzeit, z.B. 5 Jahre, mit den Zweckverbänden geschlossen.
Ausschreibungen: Durch Mitgliedschaft in zentralen Veröffentlichungsplattformen erhält die Abteilung Rettungsdienst rasche Informationen für Ausschreibungsveröffentlichungen. Unterlagen werden angefordert und bei Bedarf durch die Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband vorbereitet.
Leistungen der Abteilung Rettungsdienst:
- Unterstützung der Referenten RD und Kreisverbände beim Verfahren, zur systematischen und vollständigen Bewerbung an Ausschreibungsverfahren für den Rettungsdienst.
- Bearbeitung einer Vergabe im Rettungsdienst unter Einhaltung von Vorgaben und Richtlinien mit Finanzierung.
- Ordnungsgemäße und fristgerechte Abgabe eines Preisblattes bezüglich Vergabewache nach Preisbindung, nach Abstimmung mit dem Kreisverband.