Krankentransport
Der Krankentransport ist in Bayern Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes und stellt so die flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung mit medizinisch-betreuerischen Beförderungsdienstleistungen sicher.
Definitionsgemäß handelt es bei Krankentransporte um Transporten, bei denen die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die medizinisch-fachliche Betreuung durch Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation im Vordergrund stehen.
Typische Einsatzanlässe sind z.B. Einweisungsfahrten ins Krankenhaus, Heimfahrten aus stationärer Behandlung, Verlegungen zwischen zwei Kliniken oder Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie Dialysetherapie.
Zum Krankentransport werden üblicherweise Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Diese sind mit zwei Personen besetzt, die medizinisch-fachliche Betreuung erfolgt dabei durch Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter.