Informationen zum Berufsbild
Wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an den für Sie nächstgelegenen BRK Kreisverband vor Ort um Bedarf und Details zu klären. Diese sind lokal für die Ausbildung sowie Personaleinstellungen zuständig. Eine Übersicht über unsere Kreisverbände finden Sie hierDie Notfallsanitäterin und der Notfallsanitäter
2014 hat mit der Einführung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) die/der NotfallsanitäterIn die RettungsassistentInnen als höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst.
Der/die NotfallsanitäterIn ist der/die SpezialistIn im Bereich von notfallmedizinischen Maßnahmen und Einsatztaktik.
Er/Sie beurteilt den Gesundheitszustand von Patienten, erkennt lebensbedrohliche Zustände und ergreift erste erforderliche Maßnahmen um diese abzuwehren.
Er/Sie assistiert bei (not-)ärztlichen Maßnahmen und stellt die Transportfähigkeit des Patienten her.
NotfallsanitäterInnen werden in erster Linie auf den Rettungswagen eingesetzt.
Das BRK bildet NotfallsanitäterInnen in einer dreijährigen Ausbildung aus.
Die Ausbildung findet dual an der Berufsfachschule, in der Lehrrettungswache und in Kliniken statt.
Neben der Ausbildung an den fünf BRK eigenen Berufsfachschulen, betreiben alle BRK Kreisverbände Lehrrettungswachen und bilden dort in den Praxisphasen der Ausbildung auch aus.
Die Ausbildung startet jährlich mit dem Schuljahr im Oktober.
Für unsere MitarbeiterInnen, die in der Vergangenheit als RettungsassistentInnen tätig waren, ist es notwendig, in der Übergangszeit bis 2021 einen Ergänzungslehrgang mit Prüfung zur/m NotfallsanitäterIn abzulegen.
Ab 2024 wird es keine Übergangsregelungen für RettungsassistentInnen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz mehr geben, dann muss jeder Rettungswagen mit mindestens einer/m NotfallsanitäterIn besetzt sein.