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Intensivtransport

Intensivpatienten sind Patienten, deren Erkrankungs- und/oder Verletzungsfolgen die Behandlung und Überwachung mit den Mitteln der Intensivmedizin unter Verwendung der Möglichkeiten invasiver Diagnose- und Therapieverfahren und deren Monitoring bei lebensbedrohlichen Versagen eines oder mehrerer Organsysteme erfordern.

Unter einem Intensivtransport versteht man einen Sekundäreinsatz zur Beförderung eines intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patienten, bei dem ein geeigneter Arzt und Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation sowie ein geeignetes Rettungsmittel erforderlich sind. In Bayern ist dies in der Regel ein Intensivtransportwagen (ITW).

Das Bayerische Rote Kreuz hält in vier Kreisverbänden insgesamt fünf spezielle Intensivtransportwagen vor. Diese werden von Rettungsassistenten und Notfallsanitätern mit intensivmedizinischer Zusatzausbildung, Fachpflegekräften und Intensivmedizinern besetzt.

Hochspezialisiert

Intensivtransportwagen sind rollende Intensivstationen. Ausgestattet mit moderner Beatmungs- und Überwachungstechnik können Intensivpatienten zwischen zwei Kliniken auch über lange Strecken ohne Unterbrechung der Therapie transportiert werden.

Die medizinische Ausstattung der Intensivtransportwagen geht dabei weit über die normaler Rettungswagen hinaus.

Intensivtransporte zählen zum arztbegleiteten Patiententransport nach Art. 15 BayRDG.