Rechtliches
Der Rettungsdienst ist Teil der Daseinsfürsorge und der Gefahrenabwehr des Staates. Nach dem Grundgesetz sind die Bundesländer für diese Aufgabe zuständig. Sie regeln in eigenen Rettungsdienstgesetzen die Details der praktischen Ausgestaltung. Diese erfolgen in Bayern durch das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) und der dazugehörigen Ausführungsbestimmung (AVBayRDG).