Notfallrettung
Im Auftrag der Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung (ZRF) wird das BRK mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt.
In Bayern ist der Rettungsdienst im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) geregelt und unterliegt der Aufsicht der obersten Rettungsdienstbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und für Integration (BayStMI).
Unsere Notfall- und RettungssanitäterInnen besetzen für die Notfallrettung Rettungswagen (RTW).
Jeder RTW gleicht einer fahrenden Intensivstation und ist für die individualmedizinische Versorgung eines schwerverletzten/schwererkrankten Patienten ausgelegt.
Vom Verkehrsunfall bis zum Herzinfarkt, vom Badeunfall bis hin zur allergischen Reaktion, der RTW ist für die volle Bandbreite an Notfällen ausgerüstet.
Modernste Medizintechnik (EKG, Defibrillator, Beatmungsgerät u.a.) befindet sich an Bord und wird von den RettungsdienstmitarbeiterInnen zur Notfallversorgung eingesetzt.
Jeder Notfall wird elektronisch dokumentiert, alle Vitalparameter erfasst und per Voranmeldung in die Notaufnahme der Kliniken gesendet, damit dort alles auf die Ankunft des Verletzten und/oder Erkrankten vorbereitet werden kann.