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Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger

Die Arbeitsgemeinschaft der Sozialversicherungsträger im Rettungsdienst Bayern setzt sich aus Vertreter folgender Einrichtungen und Institutionen zusammen:

  • AOK Bayern
  • BKK Landesverband Bayern
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • IKK classic
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Verband der Ersatzkassen LV Bayern


Die Sozialversicherungsträger stellen als Kostenträger im Rettungsdienst Bayern für den Land- und Luftrettungsdienst über die vereinbarten Benutzungsentgelte für Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport und Krankentransport die Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes sicher. Rechtsgrundlage dafür ist das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG).

Darüber hinaus finanzieren die Sozialversicherungsträger die notwendigen Investitionen im Rettungsdienst Bayern und arbeiten dort auf vielfältige Weise direkt in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien an der strukturellen und konzeptionellen Weiterentwicklung im bayerischen Rettungsdienst mit.