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Menschenrettung darf nicht an Staatsgrenzen scheitern: BRK-Präsidentin fordert dauerhafte Finanzierung für grenzüberschreitenden Rettungsdienst

Seit 2007 gehört die Tschechische Republik zum Schengen-Raum der EU. Damit entfallen Grenzkontrollen und die Staatsgrenze kann von Reisenden aus EU-Staaten ohne zeitliche Begrenzung überschritten werden. Anders und deutlich komplizierter gestaltete sich dies bis 2019 im grenzüberschreitenden Einsatz. Rettungsdienst und Katastrophenschutz endeten an der Staatsgrenze.