Anmeldung von Nutzfeuern
Das Anmelden von Nutzfeuern in der ILS Donau-Iller ist grundsätzlich nicht mehr notwendig.
Bei einer verdächtigen Wahrnehmung die aus der Bevölkerung gemeldet wird, ist es nie zu 100% möglich diese genau auf ein angemeldetes Feuer zurückzuführen. Somit muss grundsätzlich die Feuerwehr zur Erkundung und Lagefeststellung durch die ILS alarmiert werden. Die Einsatzzahlen belegen, dass sich diese Regelung nicht nachteilig ausgewirkt hat.
Bei wem und wann Sie ein Nutzfeuer anmelden müssen, erfahren Sie in Ihrer zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Waldbrandgefahr
Bitte denken Sie daran, dass bei erhöhter Waldbrandgefahr jegliche Feuer im Wald und am Waldrand gesetzlich verboten sind! Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes:
http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html